Häufige Fragen

  1. Was ist ein EU-Reimport bzw. EU-Fahrzeug?
  2. Warum sind EU-Fahrzeuge günstiger?
  3. Gibt es Unterschiede in der Herstellung?
  4. Haben EU-Fahrzeuge die gleiche Serienausstattung wie in Deutschland?
  5. Wird bei EU-Fahrzeugen an der Sicherheitstechnik „gespart“?
  6. Wie sieht es mit der Garantie bei EU-Neuwagen aus?
  7. Wie erfolgt die Zulassung des EU-Fahrzeugs?
  8. Was ist das CoC-Dokument?
  9. Kann das EU-Fahrzeug direkt zu meiner Wohnadresse geliefert werden?
  10. Wie bestelle ich ein EU-Fahrzeug bei Autohaus Möller?
  11. Wann muss ich bezahlen? Muss ich eine Anzahlung leisten?
  12. Habe ich mit sonstigen Kosten zu rechnen?
  13. In welcher Sprache sind die Handbücher von EU-Fahrzeugen?

  1. Was ist ein EU-Reimport bzw. EU-Fahrzeug?

    Bei EU-Fahrzeugen (EU-Reimporte) handelt es sich in der Regel um Neuwagen, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt, sondern für ein anderes Land innerhalb der EU bestellt, angefertigt und ausgeliefert wurden. Wir kaufen diese Autos über mit uns kooperierende Vertragshändler aus verschiedenen EU-Ländern und reimportieren diese nach Deutschland.

    Sie haben einerseits die Möglichkeit entweder selbst ins Ausland zu fahren, Ihr gewünschtes Reimport-Fahrzeug zu kaufen und es nach Deutschland zu überführen. Dies ist jedoch mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Oder Sie nutzen den Service unseres EU-Autohandels und wir kümmern uns um alle Formalitäten, damit Sie nur einen geringen Aufwand haben.


  2. Warum sind EU-Fahrzeuge günstiger?

    Grundsätzlich können Sie beim Kauf eines EU-Fahrzeugs bis zu 30 % sparen, bei manchen EU-Reimporten – hersteller- und modellabhängig – sind sogar bis zu 40 % möglich. Hier sollte erwähnt werden, dass der günstige Preis eines EU-Fahrzeugs nicht auf eine mindere Qualität zurückzuführen ist. EU-Reimport Fahrzeuge werden in denselben Werken hergestellt wie diejenigen Autos, die von vornherein für den Verkauf in Deutschland vorgesehen sind.

    Die Preisunterschiede zu Fahrzeugen auf dem deutschen Markt basieren auf verschiedenen Faktoren wie unterschiedlichen Steuergesetzgebungen (z. B. Mehrwertsteuer, Luxussteuer etc.) der EU-Länder, niedrigere Listenpreise aufgrund einer schwächeren Kaufkraft und länderspezifische Sonderrabatte zur Steigerung des Marktanteils.

    So bieten Automobilhersteller ihre Fahrzeuge in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Preisen an. Daraus resultiert, dass die Netto-Verkaufspreise in gewissen EU-Ländern im Vergleich zu Deutschland deutlich günstiger sind. Wir importieren diese Autos nach Deutschland und können Ihnen diese daher besonders günstig anbieten.


  3. Gibt es Unterschiede in der Herstellung?

    EU-Fahrzeuge laufen von demselben Band wie die Autos, die für den deutschen Markt bestimmt sind. Die Fahrzeugherstellung erfolgt somit in gleicher Art und Weise sowie nach höchsten Qualitätsstandards. Lediglich länderspezifische Ausstattungsunterschiede fließen in den Herstellungsprozess ein.


  4. Haben EU-Fahrzeuge die gleiche Serienausstattung wie in Deutschland?

    Die Serienausstattung von EU-Fahrzeugen kann länderspezifische Unterschiede aufweisen. Dies hängt mit der jeweiligen Marktstrategie sowie den Kundenerwartungen zusammen.

    So ist z. B. in wärmeren Ländern wie Spanien oder Italien eine Sitzheizung meist nicht in der Serienausstattung vorzufinden, in skandinavischen Ländern ist diese hingegen durchaus vorhanden. Andersrum kann es z. B. bei der serienmäßigen Verbauung eines Panoramadachs sein. EU-Fahrzeuge können sich also durchaus in der Serienausstattung von Autos unterscheiden, die für den deutschen Markt vorgesehen sind.

    Bitte beachten Sie bei unseren Fahrzeugen daher immer die aufgeführten Ausstattungen im Detail. Wenn Sie Fragen zu diesen haben, können Sie jederzeit auf uns zukommen.


  5. Wird bei EU-Fahrzeugen an der Sicherheitstechnik „gespart“?

    Alle EU-Reimport Fahrzeuge verfügen über dieselben Standardsicherheitssysteme (Sicherheitsgurte, Airbags, ABS, ESP etc.) wie die Fahrzeuge, die Sie bei deutschen Vertragshändlern kaufen. Seien Sie unbesorgt, auch hier gibt es keinerlei Unterschiede.


  6. Wie sieht es mit der Garantie bei EU-Neuwagen aus?

    Die Herstellergarantie ist auch bei EU-Reimporten an das Fahrzeug gebunden. Das bedeutet Sie haben je nach Hersteller europaweit zwei bis fünf Jahre volle Garantieansprüche bei einem Vertragshändler Ihrer Wahl. Solange es sich also bei dem Reimport um einen Neuwagen aus der EU handelt, brauchen Sie sich bzgl. Garantie- und Gewährleistungsansprüchen keine Gedanken zu machen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Papiere des Fahrzeugs hinreichend gekennzeichnet sind. Auf Wunsch können wir die Garantie Ihres bei uns gekauften EU-Fahrzeugs auch verlängern.


  7. Wie erfolgt die Zulassung des EU-Fahrzeugs?

    Sie erhalten Ihr Fahrzeug von uns mit allen in Deutschland notwendigen Dokumenten für das Zulassungsverfahren. Inbegriffen sind hierbei die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument) und die Originalrechnung als Eigentumsnachweis. Sie müssen lediglich mit den genannten Unterlagen, Ihrem gültigen Personalausweis sowie Ihrer Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer) zu Ihrer Zulassungsstelle und können Ihren Neuwagen ganz bequem anmelden.


  8. Was ist das CoC-Dokument?

    Das CoC-Dokument (Certificate of Confirmity) ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung und enthält alle technischen Ausstattungsmerkmale und Daten, die für die Zulassung eines Fahrzeugs notwendig sind. Wenn Sie Ihr EU-Fahrzeug bei Ihrer Zulassungsstelle anmelden wollen, sollten Sie das Dokument unbedingt vorlegen, um sowohl Zeit als auch Geld zu sparen.


  9. Kann das EU-Fahrzeug direkt zu meiner Wohnadresse geliefert werden?

    Auch das ist kein Problem. Gerne erstellen wir Ihnen ein attraktives Angebot zur Anlieferung Ihres EU-Neuwagens direkt vor Ihre Haustür. Wir liefern unsere Fahrzeuge deutschlandweit und pünktlich zum vereinbarten Termin aus.


  10. Wie bestelle ich ein EU-Fahrzeug bei Autohaus Möller?

    Sie haben die Möglichkeit Ihr gewünschtes Fahrzeug entweder direkt über unsere Website zu bestellen oder Sie erkundigen sich telefonisch bei uns über ein bestimmtes Fahrzeugangebot. Wir erstellen Ihnen daraufhin ein Auftragsformular mit der Angabe aller Fahrzeugdaten, welches wir Ihnen zur Prüfung zukommen lassen.

    Nachdem Sie uns den unterschriebenen Auftrag zugesendet haben, vereinbaren wir direkt einen Termin mit Ihnen zur Abholung, damit Sie so schnell wie möglich in Ihr neues Auto steigen können.

    Bei Bestell- und Vorlauffahrzeugen vereinbaren wir mit Ihnen nach der Anlieferung des Fahrzeugs einen Übergabetermin.

    Falls Sie Fragen haben oder eine spezifische Beratung zu einem Fahrzeug benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


  11. Wann muss ich bezahlen? Muss ich eine Anzahlung leisten?

    Sie müssen im Voraus keine Anzahlung leisten. Sie bezahlen bei der Übergabe des Fahrzeugs entweder bar oder vorab per Überweisung.


  12. Habe ich mit sonstigen Kosten zu rechnen?

    Es kommen lediglich Kosten für die Anmeldung des Fahrzeugs bei Ihrer Zulassungsstelle auf Sie zu. Im Kaufpreis sind bereits sämtliche weiteren Kosten wie Überführungskosten sowie für administrative Aufwände enthalten.


  13. In welcher Sprache sind die Handbücher von EU-Fahrzeugen?

    Die Handbücher sind immer in der jeweiligen Landessprache des Herkunftslandes ausgeführt. Sie können die deutschen Handbücher aber kostenlos über die Hersteller im Internet downloaden.